Begutachtungsrichtlinien des MDK

Damit die Einstufung eines pflegebedürftigen Menschen in einen Pflegegrad gerecht ist und immer nach gleichen Maßstäben erfolgt, hat der Spitzenverband der Medizinischen Dienste verbindliche "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" entwickelt. Das etwa 200 Seiten starke Werk kann vom MDS heruntergeladen werden. Diese Begutachtungsrichtlinie sind die Grundlage jeder Begutachtung sowohl durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) als auch durch die Firma Medicproof.