Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK)

Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2018

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen ist formell unabhängig und steht den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen mit medizinischem Sachverstand bei. Der Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung oder ein Höherstufungsantrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Sie gibt einen Gutachtenauftrag an den MDK. Von dort wird den Antragstellenden in der Regel schriftlich ein Termin mitgeteilt, an dem die Begutachtung in den Wohnräumen stattfindet. Das gleiche Verfahren kommt zur Anwendung, wenn Widerspruch gegen einen Pflegegrad eingelegt wird. In diesem Fall spricht man von einer Wiederholungsbegutachtung. Für alle Begutachtungen gelten dieselben Richtlinien.

Der Medizinische Dienst ist ähnlich der Grenzen der Bundesländer strukturiert. Um bundesweite Standards zu garantieren, haben die MDK den Medizinischen Dienst der Spitzenverbände (MDS) mit Sitz in Essen gegründet. Der MDS veröffentlicht regelmäßig Informationen zur Arbeit der MDK.

So beschreibt der MDK die eigene Arbeit:
"Wir beraten die Gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in allen Fragen von sozialmedizinischer und pflegefachlicher Relevanz. Der MDK Rheinland-Pfalz versteht sich als modernes, kundenorientiertes und inhaltlich unabhängiges Dienstleistungsunternehmen. Hohe medizinische und pflegefachliche Kompetenz bilden die Grundlage für eine qualifizierte Beratung.
Eigene Projekte, Modellvorhaben und eine Schriftenreihe sind Ausdruck eines besonderen gesundheitspolitischen Engagements und einer hohen Innovationskraft." *

Das Pendant zum MDK für die privaten Kranken- und Pflegeversicherungen heißt Medicproof. Sind Sie also privat krankenversichert, so wird die Begutachtung durch die Firma Medicproof und nicht durch den MDK erfolgen.