Nahe Angehörige

Pflegezeit meint die Freistellung von Angestellten von der Arbeit, damit sie nahe Angehörige pflegen können. Als nahe Angehörige im Sinne des Pflegezeitgesetzes gelten

  • Großeltern, Eltern, Schwiegereltern,
  • Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister,
  • Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder.

Pflegende Angehörige können verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen.